Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 20. Juni 2007

Pressemitteilung 23/2007

Schaar gegen Direktzugriff der Musik- und Filmindustrie auf Internetnutzungsdaten - Stellungnahme bei Anhörung vor dem Rechtsausschuss -

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat bei der Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2007 den Direktzugang der Musik- und Filmindustrie zu Daten von Internetnutzern abgelehnt, denen sie Urheberrechtsverstöße vorwirft. Er plädierte für die Beschränkung auf gravierende Missbrauchsfälle und die Beibehaltung des Richtervorbehalts.

Schaar sagte: Die Information darüber, wer wann unter welcher IP-Adresse im Internet gesurft hat, unterliegt dem durch Art. 10 Grundgesetz geschützten Fernmeldegeheimnis. Deshalb muss sich die Auskunftserteilung entgegen des vielfach geäußerten Wunsches der Rechteinhaber und entgegen der Auffassung des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Gründen auf gravierende Fälle beschränken und muss mit verfahrensmäßigen Sicherungen versehen werden. Internet-Verkehrsdaten dürfen, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, nur bei Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Ausmaß herausgegeben werden. Es wäre völlig überzogen, auch die Daten von sporadischen Tauschbörsennutzern herauszugeben, wie es der Bundesrat fordert. Vor der Auskunftserteilung muss zudem eine richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Weitergabe der Verkehrsdaten eingeholt werden.

Im Hinblick auf die geplante Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Internetdaten zur Verfolgung schwerer Straftaten und des Terrorismus lehnte Schaar die Verwendung dieser Daten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ab: Die Weitergabe dieser Daten an die Musik- und Filmindustrie wäre völlig unangemessen und würde gegen verbindliches EG-Recht verstoßen.