Bonn, 16. Juni 2007
Pressemitteilung 22/2007
Bei Dopingbekämpfung den Datenschutz nicht aus den Augen verlieren
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. am 15./16. Juni 2007 in Wangen/Allgäu gemahnt, bei der Dopingbekämpfung den Datenschutz nicht aus den Augen zu verlieren:
Die Bekämpfung des Dopings im Sport ist zweifellos ein wichtiges Ziel. Man muss sich allerdings fragen, ob eine immer weitere Verschärfung der Dopingkontrollen der richtige Lösungsweg ist. Schon jetzt besteht in diesem Bereich eine hohe Kontrolldichte, die mit erheblichen Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der Sportler verbunden ist. Für Dopingkontrollen werden Daten erhoben, die sehr sensibel sind und weit reichende Rückschlüsse auf die Gesundheit und Persönlichkeit der Sportler erlauben: einerseits das zu untersuchende biologische Material selbst, andererseits aber auch Angaben, die von den Sportlern im Vorfeld der Kontrollen verlangt werden, wie etwa Aufenthaltsdaten zur Ermöglichung von Spontankontrollen oder Krankheits- und Behandlungsdaten für medizinische Ausnahmegenehmigungen. Durch die Errichtung neuer Datenbanken und die Vielzahl beteiligter Kontrollorganisationen entsteht hier eine große Datenmenge, die vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch und Manipulation nur schwer zu schützen ist.
Schaar rät daher, im Bereich der individuellen Dopingkontrollen Augenmaß zu bewahren und verstärkt nach Lösungen für das Dopingproblem zu suchen, die an seiner Wurzel ansetzen. Diese liegt aus seiner Sicht nicht so sehr beim einzelnen Sportler, sondern überwiegend in den Strukturen des Leistungssports, bei den Hintermännern und kommerziellen Nutznießern. Dabei kommt den Sportverbänden und Veranstaltern besondere Verantwortung zu. Sie müssen die Kraft aufbringen, konsequent gegen Teams und Sponsoren vorzugehen, die Doping billigend in Kauf nehmen oder davon profitieren.