Bonn, den 23. Mai 2007
Pressemitteilung 18/2007
Schaar übt Kritik an Regierungsplänen zur Verarbeitung von Ausländerdaten
Bei der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Mai 2007 zur Änderung ausländerrechtlicher Vorschriften durch das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz übte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Der Gesetzentwurf verschärft die datenmäßige Sonderbehandlung der bei uns lebenden Ausländer und derjenigen, die ausländische Gäste einladen oder mit ihnen zu tun haben. Immer mehr Daten sollen an Sicherheitsbehörden übermittelt oder im Ausländerzentralregister gespeichert werden können, darunter auch die Lichtbilder sämtlicher bei uns lebenden Ausländer und etwa solcher Deutscher, die Drittstaatsangehörige einladen. Dabei wird nicht zwischen Staaten und besonderen Risikogruppen unterschieden, sondern es soll jeweils das Maximum der Daten erfasst werden. Europarechtlich problematisch ist insbesondere die lückenlose, zentrale und nun auch biometrische Registrierung der hier lebenden Bürger anderer EU-Staaten, obwohl das europäische Recht jegliche Diskriminierung von Unionsbürgern verbietet. Zugleich werden bestehende Zugriffssicherungen für Behörden beim Online-Abruf nivelliert. Dies wäre das Gegenteil eines angemessenen Datenschutzes.
Im einzelnen richtet sich die Kritik gegen folgende Pläne:
- Bei der Visabeantragung sollen nicht nur die Daten von Einladern und Bürgen, sondern auch von sog .
weiteren Referenzpersonen
zentral gespeichert und an Sicherheitsbehörden übermittelt werden können. Um wen es sich dabei im Einzelnen handeln soll, ist nicht ersichtlich. Das wirft etwa die Frage auf, ob damit auch die Daten von Personen erfasst werden können, die lediglich möglicherweise Kontakte mit dem jeweiligen Visumsantragssteller haben und deshalb Informationen über ihn liefern könnten.
- Die fortdauernde pauschale Erfassung der Daten unserer ausländischen Unionsbürger im Ausländerzentralregister und die geplante Einbeziehung auch ihrer Lichtbilder ist unverhältnismäßig und widerspricht zudem europarechtlichen Vorgaben.
- Die bisherige Differenzierung der Befugnisse verschiedener Behörden zum Online-Zugriff auf AZR-Daten soll entfallen. Einen unterschiedlosen Vollzugriff erhalten danach neben den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundespolizei eine Vielzahl sonstiger Polizeivollzugsbehörden, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und das Bundeskriminalamt. Dies würde zu einer datenschutzrechtlich unvertretbaren, da nicht mehr anlassbezogenen Übermittlung teilweise sensibler Daten führen.