Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn, 30. März 2007

Pressemitteilung 13/07

Schaar begrüßt breite Parlamentarische Unterstützung für den Datenschutz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29. März 2007 den 20.Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2003/2004 erörtert und hierzu mit den Stimmen aller Fraktionen eine Entschließung gefasst.

Hierin werden ein modernes Datenschutzrecht und gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutzaudit, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur Genomanalyse gefordert.. Weitere Punkte sind u. a. der Datenschutz in der Dritten Säule der EU, beim internationalen Zahlungsverkehr, bei der Fluggastdatenübermittlung, beim Einsatz von RFID-Chips, bei der Tätigkeit von Auskunfteien und der elektronischen Gesundheitskarte.

Hierzu erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar:

Die Unterstützung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages unterstreicht die Bedeutung, die dem Datenschutz in einer immer umfassenderen Informationsgesellschaft zukommt. Ich freue mich, dass es bei allen Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall möglich war, eine so breite Übereinstimmung in vielen wichtigen Bereichen des Datenschutzes zu erzielen. Das stärkt das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und macht Mut, weiter entschieden dafür einzutreten. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung die Forderungen des Parlaments aufgreift und bei ihrer Arbeit berücksichtigt.