Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn, den 13. Februar 2007

Pressemitteilung 05/2007

Schaar: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beugt Dammbruch bei heimlichen Gentests vor

Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach heimliche Gentests zur Überprüfung der Vaterschaft unzulässig sind, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Ich begrüße das angemessene und ausgewogene Urteil, das zur Rechtsicherheit beiträgt. Es stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zugleich wird es den unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten gerecht.

Die vom Gericht getroffene Abwägung zwischen dem Recht des Kindes, seine Daten nicht preiszugeben, und dem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Vaters auf Kenntnis, ob das Kind von ihm abstammt, entspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Soweit das Gericht dem Gesetzgeber aufgibt, bis zum 31. März 2008 die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen außerhalb des Anfechtungsverfahrens zur Feststellung der Vaterschaft zu schaffen, müssen hierbei auch die Rechte des Kindes berücksichtigt werden.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird auch einem drohenden Dammbruch, heimliche Gentests in anderen Lebensbereichen (z.B. Versicherungen und Arbeitsverhältnisse) durchzuführen, ein Riegel vorgeschoben.