Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 23. Januar 2007

Pressemitteilung 02/2007

Schutzprofil für Videoüberwachung fertig gestellt!

Angesichts der zunehmenden Videoüberwachung stellt sich die Frage, wie dabei der Datenschutz gewahrt werden kann. Einen Beitrag hierzu liefert das Schutzprofil für den datenschutzgerechten Einsatz von Videoüberwachungssystemen, das im Auftrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar unter Mitwirkung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik erstellt wurde.

Peter Schaar sagte: Der Datenschutz kann sich heute nicht mehr darauf beschränken, gesetzliche Bestimmungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten aufzustellen. Vielmehr muss auch die Technik datenschutzgerecht gestaltet werden. Das Video-Schutzprofil definiert technische Anforderungen, die von den Videosystemen erfüllt sein müssen, damit sie gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder eingesetzt werden können. Das Schutzprofil entbindet die öffentlichen und privaten Stellen zwar nicht davon, den Einsatzbereich der Videoüberwachung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu begrenzen. Es ermöglicht es ihnen jedoch, die Einhaltung dieser Vorgaben technisch zu realisieren und zu kontrollieren. Das Schutzprofil definiert einen Mindestsatz an Sicherheitsfunktionalität bei den Aufzeichnungssystemen. Es fasst diese Anforderungen in einem Katalog von Anforderungen zusammen, die in einem Zertifizierungsverfahren geprüft werden können. Sie stellen die Mindestanforderungen dar, die nach den Datenschutzvorschriften vorhanden sein müssen. Ferner kann der Katalog zur Revision und Prüfung, ob eine Installation datenschutzgerecht vorgenommen wurde, verwendet werden. Das Schutzprofil leistet somit einen Beitrag zu mehr Sicherheit bei Videoüberwachungsanlagen. Es gibt bereits mehrere Hersteller die Interesse an der Zertifizierung ihrer Produkte angemeldet haben. Als weitere Option wird derzeit geprüft, inwieweit sich das Schutzprofil eignet, auf europäischer Ebene einen Beitrag leisten zu können.

Das Video-Schutzprofil ist das dritte Schutzprofil, das im Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten erstellt wurde. Außerdem gibt es zwei Schutzprofile zur benutzerbestimmbaren Informationsflusskontrolle, die vor allem bei der Entwicklung der Telematik im Gesundheitswesen berücksichtigt werden sollen.