Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 15 Januar 2007

Pressemitteilung 01/2007

Informelles EU-Ministertreffen der Justiz- und Innenminister in Dresden vom 14. - 16. Januar 2007

Zu dem Treffen der Justiz und Innenminister vom 14. bis 16. Januar 2007 in Dresden, auf dem die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ihr Programm in den Bereichen Recht und Inneres vorstellen wird, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Auf der Konferenz werden Themenbereiche angesprochen, die von großer Bedeutung nicht nur für die innere Sicherheit, sondern auch für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa sind. Dazu zählt die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit durch Überführung des Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Europäischen Union. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen einen verstärkten Austausch personenbezogener Daten zwischen den europäischen Justiz und Strafverfolgungsbehörden auf dieser Basis, wenn dabei auch ein hoher Datenschutz-Standard auf europäischer Ebene abgesichert wird.

Soweit die Konferenz eine Zwischenbilanz über das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU zieht, ist darauf hinzuweisen, dass integraler Bestandteil dieses Programms auch ein gemeinsamer hoher Datenschutz-Standard für alle Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten ist. Ich habe deshalb die deutsche Ratspräsidentschaft gebeten, alles zu unternehmen, um den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Eine EU-weite Datenschutzregelung halte ich auch für unerlässlich, um das gegenseitige Vertrauen der EU-Staaten beim Informationsaustausch in Strafsachen zu stärken und um einer Zersplitterung des Datenschutzes in Einzelregelungen vorzubeugen. Wichtiger Bestandteil einer solchen Regelung muss eine effektive Datenschutzkontrolle sein.

Schließlich wird auch der Schutz derjenigen personenbezogenen Daten immer wichtiger, die von europäischen Sicherheitsbehörden an Drittstaaten übermittelt werden. Die deutsche EU-Präsidentschaft sollte die Gelegenheit nutzen, dieses Anliegen voranzubringen. Dies gilt insbesondere für die anstehenden Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten in die USA und hinsichtlich des Zugriffs von US-Behörden auf Zahlungsverkehrsdaten, die durch SWIFT verarbeitet werden.