Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn, den 11. Dezember 2006

Pressemitteilung 51/2006

Peter Schaar zum Start der ersten größeren Testphase der elektronischen Gesundheitskarte

Heute startet in Flensburg der erste größere Test für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Rund 10.000 Versicherte erhalten die neue Gesundheitskarte, die zukünftig die bisherige Krankenversicherungskarte ablösen wird.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar:

Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben zum Schutz der Gesundheitsdaten formuliert; jetzt müssen sich diese Regelungen im täglichen Umgang bewähren.
Aus diesem Grund kommt den jetzt gestarteten Tests, in der die Versicherten mit der neuen Karte bei Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern ihre Gesundheitsdaten offenbaren, besondere Bedeutung zu. Die Patienten werden die Gesundheitskarte nur akzeptieren, wenn sie sicher sind, dass der Datenschutz und das Arztgeheimnis gewahrt bleiben. Sie müssen auch in Zukunft darüber entscheiden können, wer ihre Gesundheitsdaten sehen darf.
Besonders wichtig sind auch die Testergebnisse zur Frage, wie die Patienten ihre Rechte auf Einsichtnahme und Löschung der Daten wahrnehmen können. Der Erfolg der neuen Gesundheitskarte hängt wesentlich davon ab, dass alle datenschutzrechtlichen Fragen rund um die Karte auch in der Praxis sicher gelöst werden.

Die neue elektronische Gesundheitskarte soll zum einen die medizinische Versorgung der Patienten verbessern und zum anderen langfristig die Kosten im Gesundheitswesen senken. Sie wird schrittweise eingeführt. Zunächst enthält sie zum Schutz gegen Missbrauch ein Lichtbild des Versicherten und eine einheitliche Versichertennummer, die auch bei einem Kassenwechsel beibehalten wird. In einer nächsten Stufe werden Rezepte von Ärzten und Notfalldaten auf der Karte gespeichert. In den letzten Stufen soll die Karte dann Zugang zu elektronischen Arztbriefen und Patientenakten gewähren. Die einzige Pflichtanwendung ist das elektronische Rezept. Alle anderen medizinischen Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Versicherten gespeichert werden. Der Zugriff auf die Karte wird stets durch eine PIN seitens des Versicherten und einen Heilberufsausweis seitens der Ärzte bzw. Apotheker ermöglicht. Nach dem Testbeginn in Flensburg werden in den nächsten Monaten in sechs weiteren Bundesländern Tests anlaufen.