Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 11. Dezember 2006

Pressemitteilung 50/2006

Peter Schaar: Augen auf beim Onlinekauf!

Wenn Sie Ihre Weihnachtseinkäufe im Internet erledigen wollen, sollten Sie nicht leichtfertig mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar gibt dazu folgende Ratschläge:

  1. Prüfen Sie zuerst, ob es sich bei dem Online-Shop um einen seriösen Anbieter handelt. Vielleicht hat der Shop ein Gütesiegel, das ihm die Erfüllung definierter Qualitätskriterien bescheinigt. Ansonsten gibt es verschiedene Merkmale, die Ihnen bei der Prüfung helfen können:
    Die Website hat ein Impressum, das leicht – z.B. durch einen deutlichen Link - auffindbar ist. Es enthält neben der Adresse des Shops auch Telefonnummer und eMail-Adresse. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht irgendwo auf der Website versteckt, sondern vom „Einkaufsbereich“ aus einsehbar. Ein seriöser Online-Shop bietet immer mehrere verschiedene Bezahlmöglichkeiten an, Vorkasse als einzige Möglichkeit sollte für Sie ein Grund sein, den Shop sofort zu verlassen. Bei super-günstigen Angeboten sollten Sie erst einmal stutzig werden und doppelt vorsichtig sein. Um sicher zu gehen, können Sie sich in entsprechenden Online-Foren informieren. Denn wenn ein Anbieter „unseriös“ arbeitet, spricht sich das im Netz schnell herum.

  2. Geben Sie nur solche Daten an, die für Ihren Online-Einkauf wirklich erforderlich sind. Ihre Hobbys sind das sicherlich nicht. Ein guter Online-Shop wird auch nur die erforderlichen Daten als Pflichtangaben abfragen, und dies auch über eine verschlüsselte Verbindung. In seinen Datenschutzhinweisen muss der Shop Sie darüber informieren, was mit Ihren Daten geschieht, d.h. wie lange sie für welche Zwecke gespeichert werden.

    Mit Hilfe dieser Hinweise können Sie erkennen, ob die Daten tatsächlich erforderlich für die Abwicklung Ihres Einkaufs sind. Wenn der Anbieter des Shops Ihre Daten zukünftig für eigene Werbezwecke verwenden will oder sie sogar an andere Firmen für solche Zwecke weitergeben will, so braucht er dafür Ihre Einwilligung. Überlegen Sie gut, ob Sie das tatsächlich wollen.
    Auch wenn Sie einmal eingewilligt haben, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen.

  3. Bei der Bezahlung der bestellten Waren empfiehlt es sich, ein Verfahren zu wählen, bei dem keine Konto-Daten angegeben werden müssen, der Einkauf per Rechnung oder Nachnahme wird von vielen Shops angeboten. Möglich ist auch die Bezahlung per Kreditkarte. Spätestens jetzt, für die Übertragung der Kreditkartennummer, sollte der Händler eine verschlüsselte Verbindung anbieten. Diese erkennen Sie am „https“ in der Adressleiste und/oder am Schloss-Symbol in der Statusleiste. Einige Shops setzen auch Systeme zur Online-Bezahlung ein.

  4. Gerade die Weihnachtszeit wird genutzt, um Sie durch Werbe-Emails auf Angebote aufmerksam zu machen. Aber Vorsicht! Auch oder gerade jetzt sind Phisher unterwegs, die Sie auf gefälschte Websites von Firmen locken, wo Sie angeblich Ihre persönlichen Daten aktualisieren sollen. Hierzu sollen Sie PINs und TANs angeben. Fallen Sie auf diese Masche herein, wird aber lediglich Ihr Kontostand „aktualisiert“.

Damit Ihr Einkauf im Netz weiterhin Spaß macht, empfiehlt sich abschließend auch immer eine gesunde Portion Misstrauen.