Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 14. November 2006

Pressemitteilung 47/2006

7. Symposium zum Datenschutz bei der Telekommunikation und im Internet: Schaar fordert kritische Überprüfung der Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung

Das 7. Symposium des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit „Datenschutz bei der Telekommunikation und im Internet“ am 14. November 2006 in Bad Godesberg hat erneut große Aufmerksamkeit bei den Datenschutzverantwortlichen der Telekommunikationsbranche gefunden.

In seiner Eröffnungsansprache mahnte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar angesichts des kontinuierlichen Anstiegs der Zahlen bei der Telekommunikationsüberwachung eine offene und intensive Diskussion über die Befugnisse von Sicherheitsbehörden an: „Mir ist besonders wichtig, dass die Eingriffsbefugnisse immer wieder hinterfragt und ggf. zurückgenommen werden. Nur so kann das Vertrauen in den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat auf Dauer gesichert werden.“ Vor diesem Hintergrund begrüßte er, dass das Bundesjustizministerium in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren vorgelegt hat. Schaar sagte: „Ich werde sorgfältig prüfen, inwieweit dabei die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien, insbesondere der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, beachtet werden. Die Telekommunikationsüberwachung stellt einen tiefen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar und muss die ‚ultima ratio’ bleiben.“

Das Symposium gab einen weit gefächerten Überblick über die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, über neue Entwicklungen des Datenschutzrechts im Bereich des Internet, zur Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren und zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Einführung einer Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.