Bonn, den 28. September 2006
Pressemitteilung 38/2006
Schaar: Grundsatz der „datenfreien Fahrt“ muss erhalten bleiben
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat sich in München bei einem ADAC Fachgespräch besorgt über einen immer breiteren Einsatz von Fahrtdatenaufzeichnungsgeräten in Kraftfahrzeugen geäußert: “Wenn alle möglichen Fahrzeug- und Streckendaten dauerhaft erfasst und ggf. per Funk ausgelesen werden können, wäre dies ein gewaltiger Schritt zum gläsernen Autofahrer. Entsprechende Verpflichtungen zum Einbau und zur Verwendung einer derartigen Technik würden dem Recht eines jeden Menschen widersprechen, sich möglichst frei von Registrierung und Überwachung zu bewegen, und zwar mit oder ohne Auto. Es sollte bei dem Grundsatz der „datenfreien Fahrt“ bleiben.“
Es geht hier um unterschiedliche Geräte zum Einbau in Kraftfahrzeuge, vom so genannten „Event Data Recorder“ (EDR), der technische Daten während der ganzen Fahrt und auch individuelles Fahrverhalten aufzeichnen kann, über den reinen Unfalldatenschreiber, der nur die Daten unmittelbar vor und nach einem Unfall aufnimmt, bis hin zum „bordeigenen eCall-Gerät“, das nach seiner Auslösung einen Notruf mit direkter Sprach- und Datenverbindung zum nächstgelegenen Notdienst absetzen kann.
Schaar: „Entscheidend ist dabei, bereits die Systeme so zu gestalten, dass keine oder möglichst wenige personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. So halte ich nichts davon, generell die jeweils gefahrenen Strecken detailliert abzuspeichern. Mir erscheint auch eine Speicherung und Zusammenführung von Daten im Gerät selbst völlig ausreichend, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Zentrale Datenbanken wecken stets Begehrlichkeiten, die einmal erfassten Daten auch für andere Zwecke zu verwenden. Die Freigabe und Übertragung der Daten aus dem Gerät muss dem Betroffenen selbst, dem Halter bzw. dem Fahrer, vorbehalten sein und darf nicht von irgendwelchen Dritten vorgenommen werden. Auch ist zu klären, durch welche technisch-organisatorischen Maßnahmen eine Manipulation der Daten ausgeschlossen und ihr Missbrauch verhindert werden kann. Ich denke hier z.B. an Verschlüsselungs- und Löschungsmechanismen. Dies betrifft letztlich nicht nur die jeweils in den Fahrzeugen installierten Geräte, sondern auch das ganze technische Umfeld, in das sie integriert werden.“
Peter Schaar äußerte sich bei diesem Anlass auch kritisch zu den Bestrebungen, die Zweckbindungsregelung im Autobahnmautgesetz aufzuweichen.
Schaar: “Die Verwendung der Mautdaten durch Strafverfolgungsbehörden ist allenfalls für bestimmte sehr schwere Delikte, etwa Kapitalverbrechen, und nur aufgrund richterlicher Anordnung verhältnismäßig. Auf keinen Fall darf es zu einer Erweiterung des im Mautverfahren erhobenen Datenumfangs oder zu einer Verlängerung der Speicherdauer kommen. Das Mautsystem ist nicht als Fahndungssystem konzipiert und sollte auch nicht zu einem solchen umgebaut werden.“