Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 21. September 2006

Pressemitteilung 36/2006

Entwurf zum Verbraucherinformationsgesetz nachbessern!

Anlässlich der morgigen Beratung des Bundesrats über den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, der in diesem Jahr auch die Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (AGID) leitet:

"Der Entwurf muss dringend nachgebessert werden, denn in seiner jetzigen Form wird das Gesetz die Erwartungen auf mehr Transparenz und bessere Verbraucherinformation nicht hinreichend erfüllen. Die vorgesehene Verpflichtung der Unternehmen zur Offenlegung verbraucherschutzrelevanter Daten halte ich für unzureichend. Insbesondere sehe ich es als nicht zielführend an, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einem Informationszugang generell entgegenstehen sollen. Die in der parlamentarischen Beratung nachträglich eingefügte Einschränkung, dass sich Unternehmen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht nicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können, geht nicht weit genug. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die jetzt vorgesehene Regelung im sog. „Gammelfleischskandal“ dazu geführt hätte, dass die Verbraucher ausreichend informiert worden wären. Gerade der aktuelle Skandal zeigt erneut, wie dringend erforderlich die Offenlegungspflichten in der Wirtschaft und auch die Nennung von Unternehmen sind, die sich nicht an geltendes Recht halten.

Dazu ist es auch notwendig, dass die Information durch die verantwortlichen Stellen aktiv, zeitnah und für jeden Verbraucher einsehbar (z.B. über das Internet) zur Verfügung gestellt werden.

Ich halte es darüber hinaus für erforderlich, dass

  • die Ausnahmen vom Informationszugang auf wesentliche Punkte beschränkt werden,

  • eine Abwägungsregelung zwischen den unterschiedlichen Interessen geschaffen wird, die den Betroffenen den Informationsanspruch sichert,

  • das Gesetz über Lebens- und Futtermittel hinaus auf sonstige Produkte und Dienstleistungen erweitert wird.“

Siehe hierzu auch die Entschließung der Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland anlässlich ihrer Sitzung am 26. Juni 2006 in Bonn.