Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 28. Juli 2006

Pressemitteilung 29/2006

SWIFT Affäre: Gemeinsame Bemühungen der europäischen Datenschutzbehörden

Nach Angaben von Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Vorsitzenden der Artikel 29-Gruppe haben die europäischen Datenschutzbehörden beschlossen, in einer gemeinsamen Vorgehensweise herauszufinden, ob geltende Datenschutzbestimmungen durch SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) verletzt wurden. Aufgrund von Pressemeldungen über die Existenz eines geheimen internationalen Programms zur Überwachung von Finanzgeschäften, das von US-Strafverfolgungsbehörden unmittelbar nach den Ereignissen des 11. Septembers 2001 initiiert wurde, haben alle betroffenen europäischen Datenschutzbehörden Kontakt zu ihren jeweiligen Bankenorganisationen aufgenommen, um Ausmaß und Tragweite der Überwachung und der mutmaßlichen Datenübermittlungen an die USA festzustellen. Erst wenn sie einen vollständigen Überblick über die Situation gewonnen haben, kann entschieden werden, welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind.

Bei SWIFT handelt es sich um eine 1973 gegründete und nach belgischem Recht tätige Industriekooperative. An ihrem Hauptsitz in Brüssel betreibt sie einen elektronischen Geldüberweisungsservice, an den mehr als 7800 Kreditinstitute zur Kommunikation mit ihren Geschäftspartnern in der ganzen Welt angeschlossen sind. Sie dient als maßgebliches Zentrum, das den größten Teil der Überweisungen im internationalen Bankwesen abwickelt. Ihre Dienste sind unverzichtbar für Banken, Maklerfirmen und Börsen. Am 23. Juni 2006 berichtete die amerikanische Presse erstmals über ein geheimes Programm der US-Strafverfolgungsbehörden und des US-Finanzministeriums und teilte mit, dass möglicherweise schon seit Jahren Millionen von Datenübermittlungen durch diese Stellen überwacht wurden.

Schaar begrüßt es nachdrücklich, dass das Europäische Parlament am 6. Juli eine Entschließung verabschiedet hat, in der es seine „tiefe Besorgnis“ darüber äußert, dass die kürzlich verabschiedete amerikanische Anti-Terror-Gesetzgebung ein Klima der nachlassenden Achtung für die Privatsphäre und den Datenschutz geschaffen hat. Das Europäische Parlament fordert deshalb, „dass die Europäische Kommission, der Rat und die Europäische Zentralbank umfassend erläutern, inwieweit sie von der geheimen Vereinbarung zwischen SWIFT und den US-Behörden Kenntnis hatten“.

Schaar betont in diesem Zusammenhang, dass alle Kunden von Kreditinstituten, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsland, ein Recht haben zu erfahren, wie mit ihren vertraulichen Daten umgegangen wurde. Sie haben einen grundrechtlich geschützten Anspruch darauf, dass ihre Daten gemäß den Datenschutzvorschriften und unter vollständiger Einhaltung des Bankgeheimnisses verarbeitet werden.

Erfreut stellt Schaar fest, dass die Europäische Kommission sich ebenfalls dazu entschlossen hat, in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Datenschutzbehörden die Angelegenheit zu untersuchen um sicher zu gehen, dass die Datenschutzprinzipien der Richtlinie 95/46/EG von den Mitgliedstaaten befolgt wurden.