Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 19. Juli 2006

Pressemitteilung 28/2006

Schaar: Gesetzgeber muss Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ziehen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an richterliche Abhör- und Durchsuchungsbeschlüsse (Az: 2 BvR 950/05):

 

„Das Bundesverfassungsgericht stärkt erneut die Bürgerrechte bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen. Es unterstreicht in erfreulicher Weise die Bedeutung des Richtervorbehalts bei strafprozessualen Grundrechtseingriffen. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber endlich weitere Konsequenzen aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der letzten Jahre zieht. Ich erwarte von der Bundesregierung und dem Bundestag, dass die angekündigte Neuregelung der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und weiterer heimlicher Ermittlungsmaßnahmen zügig durchgeführt wird.“