Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 29. Juni 2006

Pressemitteilung 27/2006

Bei der Speicherung biometrischer Merkmale das Persönlichkeitsrecht beachten – Symposium des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Anlässlich eines Symposiums zum Thema "Biometrie und Datenschutz" mit dem Untertitel „Der vermessene Mensch“, zu dem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar eingeladen hatte, waren sich Vertreter der Wissenschaft und der Politik einig, dass die Einführung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumente einer breiten politischen Diskussion bedarf.

Das Symposium in der Berliner Staatsbibliothek am 27. Juni 2006 diente dem Ziel, die rechtspolitische Diskussion des Themas voranzubringen. Dies auch vor dem Hintergrund der Pläne, im Reisepass auch Fingerabdrücke zu speichern.

Die Veranstaltung fand mit mehr als 100 Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Sicherheitsbehörden großen Zuspruch.

Drei namhafte Universitätsprofessoren stellten in ihren Vorträgen die gesellschaftspolitische, technische und rechtliche Dimension der Verwendung biometrischer Merkmale dar. Prof. Dr. Peter Strasser (Graz) wies eindringlich auf die Gefahren der Verwendung biometrischer Merkmale für das Persönlichkeitsrecht hin und plädierte für eine „Moratoriumsmentalität“ beim Einsatz der Biometrie. Die technischen Voraussetzungen sowie die Vor- und Nachteile biometrischer Verfahren wurden von Prof. Dr. Christoph Busch (Darmstadt) dargelegt. Prof. Dr. Alexander Roßnagel (Kassel) forderte den Gesetzgeber auf, den Einsatz biometrischer Merkmale unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu regeln.

Im Anschluss diskutierten Rechts- und Innenpolitiker der Fraktionen des Deutschen Bundstages unter Leitung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf dem Podium. In der lebhaften Diskussion wurden die Unterschiede in der Beurteilung der Verwendung biometrischer Merkmale und der Relevanz für die Rechte der Bürger deutlich. Insbesondere die Vertreterinnen der Oppositionsparteien forderten die Einführung von Fingerabdrücken in die Pässe zu überdenken und lehnten deren geplante Einführung in die Personalausweise ab.

Abschließend konnte Peter Schaar als Konsens der Diskussion festhalten, dass biometrische Daten nur erhoben und verwendet werden sollten, wenn nachgewiesen wird, dass dies erforderlich, sinnvoll und verhältnismäßig ist.

Über das Symposium wird ein Tagungsband erstellt, der unter biometrie@bfdi.bund.de bestellt werden kann.