Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 27. Juni 2006

Pressemitteilung 26/2006

12. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 26. Juni 2006

Am 26. Juni 2006 hat in Bonn die Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (AGID) getagt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, unter dessen Vorsitz die Konferenz stattfand, begrüßte es, dass es inzwischen in verschiedenen Ländern Gesetzgebungsvorhaben für eigene Informationsfreiheitsgesetze gibt.

Schaar sagte: „Nach den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Bund, wo es bereits Informationsfreiheitsgesetze gibt, haben nun Bremen und Hamburg entsprechende Gesetze beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich in dieser Woche das Parlament einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen. In weiteren Ländern liegen Gesetzentwürfe vor. Ich hoffe, dass auch die letzten weißen Flecken auf der Landkarte der Informationsfreiheit bald verschwinden werden.“

Ein Schwerpunktthema der Sitzung bildete der Entwurf der Bundesregierung zu einem Verbraucherinformationsgesetz, der noch vor der Sommerpause abschließend parlamentarisch beraten und vom Bundestag beschlossen werden soll.

Hierzu hat die AGID eine Entschließung mit dem Titel „Verbraucherinformationsgesetz nachbessern“ verabschiedet. Darin fordert sie für den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes insbesondere folgende Nachbesserungen mit dem Ziel, über den Bereich der öffentlichen Verwaltung hinaus eine verbesserte Transparenz in relevanten privaten Bereichen zu schaffen:

  • Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Gesetzes über Lebens- und Futtermittel hinaus auf sonstige Produkte und Dienstleistungen.

  • Die Schaffung eines unmittelbaren Rechtsanspruchs auf Informationszugang gegen Unternehmen.

  • Amtlich festgestellte Verstöße der Unternehmen gegen verbraucherschutzrelevante Regelungen dürfen dabei nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis geltend gemacht werden.

Der vollständige Entschließungstext kann unter www.bfdi.bund.de abgerufen werden.

Das Protokoll der Sitzung wird ebenfalls auf der Internetseite eingestellt.