Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 29. Mai 2006

Pressemitteilung 21/2006

Schaar: Befugnisse der Nachrichtendienste gehören auf den Prüfstand

Anlässlich der Veröffentlichung des so genannten "Schäfer-Berichtes" fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar eine kritische Überprüfung der Befugnisse der Nachrichtendienste.

Schaar: "Bevor über eine erneute Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden entschieden wird, müssen die bestehenden Befugnisse einer kritischen Revision unterzogen werden. Die Vorgänge beim BND unterstreichen die Notwendigkeit, die nachrichtendienstlichen Befugnisse einer unabhängigen Begutachtung zu unterwerfen.

Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und militärischer Abschirmdienst verfügen über weit gehende Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung. Diese Befugnisse sind durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001/2002 ausgeweitet worden. Die neuen Befugnisse wurden bis zum 10. Januar 2007 befristet. Der von der Bundesregierung im letzten Jahr vorgelegte so genannte "Evaluationsbericht" ist eine reine Selbstevaluation des zuständigen Bundesinnenministeriums, die zudem nur den Zeitraum bis Ende 2004 berücksichtigt. Der Schäfer-Bericht belegt die Notwendigkeit einer externen und unabhängigen Begutachtung.

Dabei sollten nicht nur die neuen, sondern auch die bestehenden Befugnisse und ihre Verwendung untersucht werden. So ist es offensichtlich, dass die Regelungen über die Eigensicherung der Dienste einer verfassungskonformen Begrenzung bedürfen. Dies hat offensichtlich auch die Bundesregierung erkannt, da sie mittels Dienstvorschrift die Anwerbung und Abschöpfung von Journalisten untersagt hat. Angesichts der Bedeutung der Pressefreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist es jedoch erforderlich, die Befugnisse der Dienste und ihre Grenzen nicht in einer jederzeit ohne parlamentarische Beteiligung rücknehmbaren Dienstvorschrift, sondern im Gesetz klar zu regeln."