Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 23. Mai 2006

Pressemitteilung 19/2006

Schaar: Rasterfahndungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt Bürgerrechte

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung.

Schaar: "Das Bundesverfassungsgericht hat erneut das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. Die Rasterfahndung ist eine Maßnahme zur Verdachtsgewinnung und ein intensiver Grundrechtseingriff, der eine große Anzahl völlig Unverdächtiger trifft. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht strenge Anforderungen an die Anordnung einer derartigen Maßnahme formuliert. Ich erwarte von den Verantwortlichen, dass sie diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung tragen und auch bei Entscheidungen über andere Maßnahmen mit entsprechender Streubreite berücksichtigen, etwa bei der präventiven Erfassung von Kfz-Kennzeichen und bei der sog. Funkzellenabfrage bei Verbindungsdaten der Telekommunikation.

Auch der Gesetzgeber ist gehalten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, etwa bei der im Rahmen der Föderalismusreform diskutierten Festlegung von Vorfeldkompetenzen für das Bundeskriminalamt."