Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 23. Mai 2006

Pressemitteilung 18/2006

Informationsfreiheit stärkt Demokratie – Ausnahmeregelungen des IFG gehören auf den Prüfstand; 4. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Manchester am 22./23. Mai 2006

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, die Brandenburgische Beauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix erklären:

Inzwischen gibt es in 66 Staaten auf allen Kontinenten Informationsfreiheitsgesetze, die den Bürgerinnen und Bürgern einen freien Zugang zu Informationen staatlicher Stellen einräumen. Damit hat sich der Informationszugangsanspruch weltweit zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Die verbesserte Transparenz staatlichen Handelns stärkt das Vertrauen in die Demokratie und trägt zur Korruptionsprävention bei. Zudem gehört ein freier Informationszugang zu den wesentlichen innovativen Faktoren beim elektronischen Kontakt zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern beim eGovernment.

Angesichts der positiven internationalen Erfahrungen treten die an der Konferenz teilnehmenden deutschen Informationsfreiheitsbeauftragten für eine weitere Verbesserung der Informationszugangsmöglichkeiten auch in Deutschland ein. Es ist nicht einzusehen, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stärker geschützt werden als personenbezogene Daten.

Auch stellt sich die Frage, warum Nachrichtendienste vom Informationszugangsanspruch generell ausgenommen werden. Angesichts der positiven Erfahrungen, die in anderen Staaten mit sehr viel weitergehenden Informationszugangsrechten gemacht wurden, gehört die Vielzahl der in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder enthaltenen Ausnahmebestimmungen auf den Prüfstand, betonen die Informationsfreiheitsbeauftragten.