Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn, den 25. April 2006

Pressemitteilung 15/2006

Schaar gegen Abbau der Datenschutzkontrolle

Das von der Bundesregierung heute beschlossene Mittelstands-Entlastungs-Gesetz enthält gravierende Änderungen beim Datenschutz. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für kleine Unternehmen und Selbständige entgegen den Regelungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie sowohl die Pflicht zur Bestellung interner oder externer Datenschutzbeauftragter als auch die Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde wegfallen sollen.

Unter der Flagge Bürokratieabbau wird faktisch der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger beschnitten.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

„Die vorgesehene Gesetzesänderung ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, sondern auch ein völlig falsches Signal. Der Einsatz von Kundenkarten und künftig auch der elektronischen Gesundheitskarte und elektronischer Ausweise müssen stattdessen mit einem verbesserten Datenschutz einhergehen. Diese Verfahren müssen dringend datenschutzkonform ausgestaltet werden. Hierzu tragen die betrieblichen Datenschutzbeauftragten ganz erheblich bei. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag vor der Entscheidung über den Gesetzentwurf eine breite Debatte über die damit verbundenen Konsequenzen initiiert und dabei auch alternative Lösungsmöglichkeiten, etwa der verstärkten Einbeziehung von Kammern in die Datenschutzkontrolle, berücksichtigt. Im Hinblick auf die anstehende EU-Präsidentschaft wäre es zudem ein schlechtes Zeichen, wenn in dieser für die Bürger- und Verbraucherrechte wesentlichen Frage die Bundesrepublik Deutschland von den europarechtlichen Vorgaben abweichen würde.“