Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 15. März 2006

Pressemitteilung 12/2006

Schaar warnt auf SCHUFA-Kolloquium vor informationeller Ausgrenzung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat auf dem gestrigen SCHUFA-Kolloquium in Berlin zum Thema „Können Daten Verbraucher schützen“ die weitere Ausdehnung des Geschäftsfeldes der SCHUFA auf die Wohnungs- und Versicherungswirtschaft kritisiert und auf die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Verwendung von Score-Werten hingewiesen.

Die SCHUFA hat in Deutschland bereits jetzt Daten von über 60 Mio. Personen gespeichert. Die weitere Ausdehnung der Vertragspartner bedeutet eine noch breitere Streuung personenbezogener Daten praktisch aller Erwachsenen.

Die Betroffenen werden weitgehend ohne ihr Wissen in ihrem Verhalten abgebildet und so für Dritte berechenbar. Da Daten aus vielen Branchen in den Datenbestand eingehen und abgerufen werden können, ist eine umfassende Profilbildung möglich, warnt Schaar. Die Konsequenz kann sein, dass ein Mensch, der im Alter von zwanzig Jahren auch nach einer Mahnung seine Handyrechnung nicht bezahlt hat, anschließend kein Konto mehr eröffnen kann, keine Wohnung mehr findet, keinen Versicherungsvertrag bekommt und ihm selbst der Zahnersatz nur gegen Vorkasse gewährt wird.

Schaar: „Diese Entwicklung ist datenschutzpolitisch und sozialpolitisch gefährlich und inakzeptabel. Mir geht es nicht um den Schutz von Betrügern oder notorischen Schuldnern, sondern um den normalen Verbraucher, der sich einmal in seinem Leben auf einem Gebiet möglicherweise falsch verhalten hat. Ich halte es nicht für richtig, dass zunehmend Branchen, die kein kreditorisches Ausfallrisiko eingehen, z.B. die Versicherungswirtschaft, nur noch mit den vermeintlich „Guten“ und „Unbescholtenen“ Geschäfte machen wollen und dabei nicht nur harte Bonitätsfakten für die Beurteilung heranziehen, sondern alle möglichen Daten, die zu einem Score-Wert zusammengefasst werden. Bereits nach dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz ist die starke Ausweitung des Geschäftsfeldes der SCHUFA problematisch. Gegebenenfalls muss hier der Gesetzgeber für eine Klarstellung sorgen.“

Schaar kritisierte auch, dass die Erzeugung und die Verwendung von Score-Werten immer noch weitgehend intransparent sind: „Es kann nicht angehen, dass die Wirtschaft über jeden Bürger immer mehr weiß, während sie sich hinsichtlich ihrer eigenen Geschäftsprozesse und die mit ihnen verbundenen Risiken für den Kunden bedeckt hält. Die SCHUFA sollte die Faktoren und ihre Gewichtung, die in Score-Werte eingehen, endlich öffentlich machen. Besonders problematisch ist es, dass in Score-Werte auch solche Daten einfließen, die lediglich eine statistische Gruppe beschreiben, ohne dass ein Bezug zu dem individuellen Verhalten und den Verhältnissen des Einzelnen besteht. Der Betroffene hat hier kaum eine Chance - etwa durch vertragstreues Verhalten -, einer Negativbewertung zu entgehen.“