Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 2. März 2006

Pressemitteilung 08/2006

Bundesverfassungsgericht stärkt erneut das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Entscheidung zur Beschlagnahme von Telekommunikationsdaten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar weist darauf hin, dass die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme von Telekommunikationsdaten erneut das informationelle Selbstbestimmungsrecht gestärkt hat. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den besonderen Schutz von Verkehrsdaten der Telekommunikation, die ein Teilnehmer auf seinem Computer gespeichert hat, nicht auf das Fernmeldegeheimnis gestützt. Jedoch hat es im Hinblick auf den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefordert, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Zugriffs die erhöhte Schutzwürdigkeit dieser Daten besonders zu berücksichtigen ist. Damit setzt das Bundesverfassungsgericht in erfreulicher Weise seine Rechtsprechung zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte fort.

Das Gericht gab der Verfassungsbeschwerde einer Richterin statt, bei der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen Daten ihres Computers und Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons beschlagnahmt worden waren.