Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 21. Februar 2006

Pressemitteilung 06/2006

Europäische Datenschutzgruppe übergibt 8. Jahresbericht an das Europäische Parlament

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar, der auch Vorsitzender der Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten (Art. 29-Gruppe) ist, übergibt heute dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments Jean-Marie Cavada den 8. Jahresbericht der Gruppe für das Jahr 2004. In der Artikel 29-Gruppe arbeiten die unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten zusammen. Zu den Mitgliedern gehören seit dem 1. Mai 2004 auch die Datenschutzbeauftragten der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Im Berichtszeitraum bereicherte zudem der 2004 in sein Amt berufene Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx die Arbeit der Gruppe.

Die Arbeit der Datenschutzgruppe wurde 2004 vor allem geprägt durch die Diskussion darüber, wie der Datenschutz als wesentlicher Bestandteil von Freiheit und Demokratie auch angesichts terroristischer Bedrohungen zu wahren ist. Dabei hatte sich die Gruppe mit zahlreichen Initiativen auseinanderzusetzen, die erhebliche Konsequenzen für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der mehr als 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben.

In diesem Zusammenhang war auch die Frage der Übermittlung von Fluggastdatensätzen (so genannten PNR-Daten) über die Buchungssysteme der Fluggesellschaften an die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten von Bedeutung. Nach Verhandlungen mit der amerikanischen Seite hat die Kommission im Mai 2004 - trotz verbleibender, kritischer Anmerkungen der Datenschutzgruppe - das Verfahren genehmigt (WP 95, 97).

Weitere wichtige Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2004:

  • Pläne zur Einführung einer europaweiten präventiven Aufbewahrung aller Verkehrsdaten der Telekommunikation einschließlich der Daten über die Internetnutzung, die bis heute zu großen Diskussionen geführt haben und voraussichtlich zu einer entsprechenden Richtlinie führen werden: Diese Maßnahme greift sehr stark in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers ein, der ein Telefon oder elektronische Kommunikationsmittel benutzt. Eine riesige Fülle an Informationen über fast alle Kontakte, Interessen, Lebenswandel, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen - mit anderen Worten über die Persönlichkeit des Einzelnen - werden verfügbar gemacht. Deshalb hat die Datenschutzgruppe mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht und Vorschläge für datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen formuliert, die bei der Speicherung von Verkehrsdaten zu beachten sind (WP 99).

  • Die Aufnahme biometrischer Daten in persönliche Dokumente ist ein weiteres Element der Reaktion auf die weltweite Bedrohung der Sicherheit.

    Die Datenschutzgruppe hat den Datenschutzbedarf bei Visa und anderen Aufenthaltstiteln umrissen (WP 96). Sie hat die Voraussetzungen und Auswirkungen der Einführung biometrischer Daten untersucht und Vorschläge für die Vermeidung der damit verbundenen Datenschutzrisiken vorgelegt.

    Besondere Bedeutung hatten dabei die Risiken einer zentralen Datenspeicherung und die Gefahren des Datenmissbrauchs.

  • In enger Zusammenarbeit mit der Industrie wurde ein Modell für einfach zu verstehende Datenschutzerklärungen entwickelt, die insbesondere Internetanbieter den Nutzern zur Verfügung stellen sollen. Favorisiert werden dabei mehrschichtige Informationsvermittlungen über den Umfang und die Zwecke der Datenverarbeitung (WP 100).

  • In einem immer weiter zusammenwachsenden Europa kommt einem einheitlich hohen Datenschutzniveau besondere Bedeutung zu. Deshalb hat sich die Artikel 29-Gruppe mit Fragen der weiteren Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen und einer abgestimmten Datenschutzpraxis beschäftigt. Sie hat sich auf ein langfristiges Programm zur effektiven Durchsetzung des Datenschutzes in den Mitgliedstaaten verständigt (WP 101).

Außerdem wurden sektorspezifische Dokumente z.B. zu den Themen Videoüberwachung (WP 89) und unerbetene Werbenachrichten (WP 90) erarbeitet.