Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 17. Februar 2006

Pressemitteilung 05/2006

Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten: Wirtschaft nicht in die Rolle des „Hilfssheriffs“ drängen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bedauert, dass der Deutsche Bundestag gestern seine ablehnende Haltung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten aufgegeben hat. Mit der neuen EU-Richtlinie wird der Weg frei, um Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zur Speicherung von umfangreichen Verkehrsdaten auf Vorrat zu verpflichten, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen.

Peter Schaar: “Der Staat bedient sich hier der Hilfsdienste der Wirtschaft, indem er sie verpflichtet, von ihr nicht bzw. nicht mehr benötigte Daten zu speichern. Gegen diesen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger habe ich grundsätzliche Bedenken. Ich befürchte, dass diese Daten nicht nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden. So fordert die Musikindustrie bereits seit längerem den Zugang zu Verkehrsdaten von Teilnehmern sog. Tauschbörsen im Internet.“

Der Bundesbeauftragte begrüßt allerdings, dass das Parlament bei der Umsetzung der Richtlinie „Augenmaß“ angemahnt und eine Orientierung an den Mindestanforderungen gefordert hat. Schaar: „Damit die Eingriffe für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich bleiben, müssen die von der Richtlinie vorgegebenen Spielräume im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes ausgeschöpft werden.“ Dies gilt für die Speicherungsfrist von 6 Monaten und insbesondere auch für die Zweckbindung.

Es darf nicht passieren, dass die Zwecke, die dem Staat den Zugriff auf die Daten erlauben, Schritt für Schritt ausgeweitet werden, so wie das bei der umstrittenen Kontenabfrage der Fall ist. Der Zugriff auf die Telekommunikationsdaten muss - wie von der Richtlinie vorgegeben - auf Zwecke der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten beschränkt werden und bleiben.

Schaar tritt mit Nachdruck weiterhin dafür ein, dass die freie und unbeobachtete Telekommunikation als ein wesentliches Element unserer demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft gewährleistet bleibt. „Es darf nicht so weit kommen, dass jeder Mausklick oder jeder Abruf von Inhalten aus dem Internet protokolliert wird.“

Der Bundesbeauftragte erinnert daran, dass es auch in anderen Bereichen Bestrebungen gibt, die Wirtschaft als „Hilfssheriff“ einzusetzen. So sind die Banken verpflichtet, die Stammdaten ihrer Kunden zum automatisierten Abruf für eine Vielzahl von Behörden bereitzustellen. Die Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten sind verpflichtet, Namen, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Kunden zu registrieren, auch wenn sie diese Daten für eigene Geschäftszwecke gar nicht benötigen. Auch diese Daten werden zum automatisierten Abruf für staatliche Stellen dateimäßig erfasst. In eine ähnliche Richtung weisen Forderungen, die von Toll Collect gesammelten Mautdaten zur Verfolgung von Straftaten zu nutzen, was nach der derzeitigen Rechtslage ausgeschlossen ist.