Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 17. Januar 2006

Pressemitteilung 02/2006

Neue Faltblätter zur Informationsfreiheit und zum Datenschutz bei der Polizei

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat zum Jahresbeginn zwei neue Informationsblätter herausgebracht.

Im Faltblatt „Das Informationsfreiheitsgesetz – Mehr Transparenz in der Verwaltung“ werden die neuen Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang erläutert und praktische Hinweise zum Antragsverfahren gegeben.

Das Faltblatt „Datenschutz bei der Polizei“ informiert über die Datenverarbeitung bei Polizeistellen auf Bundesebene (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt) und die damit verbundenen Rechte der Betroffenen. Es erklärt das Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (INPOL) und stellt dar, welche personenbezogenen Daten von der Polizei erfasst, wie lange diese gespeichert werden und wann sie zu löschen sind.

Weiter vorrätig und teilweise neu aufgelegt sind Faltblätter zu folgenden Themen:

„Datenschutz beim Telefonieren – was mit Ihren Daten passiert“,

RFID – Funkchips für jede Gelegenheit“,

Surfen am Arbeitsplatz – Datenschutz-Wegweiser“.

Alle Faltblätter sind im Internet als Download abrufbar und können kostenlos bezogen werden bei

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz

und die Informationsfreiheit

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53117 Bonn

Tel.: 0228 - 81995-0

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