Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 28. Oktober 2005

Pressemitteilung 36/2005

Der neue biometrische Pass – die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen

Ab 1. November 2005 wird auf den Reisepässen in einem integrierten Chip das digitalisierte Lichtbild gespeichert. Mit der Einführung des ePasses ist die Bundesrepublik das erste Land, das die EG-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten umsetzt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zur Einführung des neuen ePasses: „Mir ist es besonders wichtig, dass die biometrischen Daten tatsächlich nur im Pass selbst und nicht in externen Dateien gespeichert werden. Bisher fehlen internationale Regelungen, die dies sicherstellen. Ich halte es nicht für zielführend, dass die Ergebnisse der vom Bundesinnenministerium veranlassten Tests zur System- und Überwindungssicherheit der biometrischen Verfahren weitgehend unter Verschluss gehalten werden. Eine nachvollziehbare Bewertung, ob und wie viel mehr Sicherheit die Biometriepässe bringen, ist deshalb nicht möglich.“

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen:

Werden die biometrischen Daten nur auf dem Chip gespeichert?

In den Passbehörden werden die biometrischen Daten nicht gespeichert. Die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank ist durch das Passgesetz ausgeschlossen. Allerdings können ausländische Staaten die biometrischen Angaben der Reisenden nach dem Auslesen der Pässe in Datenbanken speichern.

Sollen neben dem Lichtbild noch weitere biometrische Merkmale aufgenommen werden?

Die EG-Verordnung sieht die Einführung von Fingerabdrücken in den ePass als zweites biometrisches Merkmal bis zum 28. Februar 2008 vor. In Deutschland sollen die Fingerabdrücke auf dem Chip bereits ab dem Jahr 2007 gespeichert werden. Die Chips können technisch jedoch noch weitere biometrische Merkmale aufnehmen.

Enthalten biometrische Daten auch Erkenntnisse über Krankheiten oder sonstige persönliche Eigenschaften?

Grundsätzlich ja. So lassen sich aus dem Gesichtsbild Rückschlüsse auf die ethnische Herkunft und bestimmte Krankheiten und Lebensumstände ziehen. Im Unterschied zum herkömmlichen Passfoto können diese Informationen jedoch automatisiert ausgewertet werden.

Sind die gespeicherten Daten auf dem Chip vor Veränderungen geschützt?

Der Chip wird nach der Einbringung in das Passbuch in der Bundesdruckerei GmbH versiegelt und soll dann nicht mehr verändert werden können.

Sind die biometrischen Daten vor unberechtigtem Auslesen geschützt?

Ein Auslesen der im Chip gespeicherten Daten ist möglich, wenn die maschinenlesbare Zone des Passes bekannt ist. Die Kommunikation zwischen dem Lesesystem und dem Chip soll zusätzlich verschlüsselt werden.

Können die gespeicherten Daten auf dem Chip vom Passinhaber selbst überprüft werden?

In allen Passbehörden sollen Lesegeräte installiert werden, an denen die Bürgerinnen und Bürger ihre auf dem Chip gespeicherten Daten einsehen können.