Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 28. September 2005

Pressemitteilung 34/2005

Freier Informationszugang – Stärkung der Bürgerrechte und Chance für die Verwaltung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, der künftig auch Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit sein wird, hat heute auf dem Internationalen Symposium Informationsfreiheit und Datenschutz in Potsdam in einer Grundsatzrede auf das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hingewiesen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Dann wird erstmals jeder, der dies wünscht, ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Bundes haben und in Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen können. Die neue Transparenz des Verwaltungshandelns schaffe zusätzliches Vertrauen in Staat und Verwaltung, deren Handeln nun besser durchschaut und nachvollzogen werden könne, so Schaar. Persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse blieben dabei aber weiterhin geschützt.

Neben dem Anspruch auf Informationszugang für jedermann sieht das neue Gesetz auch Veröffentlichungspflichten für die Bundesbehörden vor. Alle geeigneten Informationen sollen künftig in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus wird das Amt eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit geschaffen, den jeder anrufen kann, wenn er sein Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht.

Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre neuen Rechte auch aktiv zu nutzen und damit zu einer offenen, bürgernahen Verwaltung beizutragen. Die Verwaltung ihrerseits sollte die Chancen erkennen, die auch für sie in diesem Gesetz liegen. Sie kann nun ihr Handeln und ihre Motive transparent machen, ihre Effizienz nach außen sichtbar werden lassen und die Kluft, die bisweilen noch zwischen Verwaltung und Bürgern besteht, überbrücken.

Peter Schaar kündigte an, alles zu tun, damit das Gesetz ein Erfolg wird:

„Transparenz und Information stärken die Demokratie und ihre Freiheitsrechte. Für die Verwaltung bietet das neue Informationszugangsrecht die Chance, ihre Informationsstrukturen weiter zu modernisieren“.