Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 8. August 2005

Pressemitteilung 26/2005

Schaar: Datenschutz auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgefordert, die Befragung von Empfängern von Arbeitslosengeld II durch ein beauftragtes Call-Center der Firma T-Systems (Vivento Customer Services) sofort zu stoppen, bis die Betroffenen vorab schriftlich über die geplanten Anrufe informiert wurden.

Das beauftragte Call-Center führt derzeit eine telefonische Befragung von 1,2 Millionen Beziehern von Arbeitslosengeld II durch. Ziel der Befragung soll es sein, die bei der BA gespeicherten Daten im Gespräch mit den Betroffenen abzugleichen und weitere Vermittlungsaktivitäten vorzubereiten.

Die Befragung wurde im Vorfeld nicht mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt, so dass wesentliche datenschutzrechtliche Grundsätze nicht berücksichtigt wurden. Problematisch ist insbesondere, dass die Betroffenen vorher nicht schriftlich über die Befragung informiert werden.

Aus Eingaben geht hervor, dass die Angerufenen häufig auch nicht darauf hingewiesen werden, dass die Beantwortung der Fragen freiwillig ist und jederzeit abgebrochen werden kann. Schließlich ist offen, wie die Anrufer gegenüber den Betroffenen ihre Berechtigung zur Befragung nachweisen.

Schaar: „Hier werden sensible Sozialdaten erhoben, die einem besonderen Schutz unterliegen. Dies macht eine vorherige schriftliche Information der Betroffenen unverzichtbar. Eine Vorabinformation ermöglicht es dem Betroffenen, sich nach gründlicher Abwägung für oder gegen eine Teilnahme zu entscheiden. Zudem würde hierdurch erschwert, dass sich „Trittbrettfahrer“ unter Berufung auf die Telefonaktion der BA missbräuchlich Daten beschaffen.“

Auch in anderen Bereichen lassen datenschutzrechtliche Nachbesserungen der Bundesagentur für Arbeit weiter auf sich warten. So wurde für das Programm zur Festsetzung des Arbeitslosengeldes II (A2LL) bis heute keine Zugriffsbeschränkung durch ein Zugriffsberechtigungskonzept eingerichtet.

Das heißt, die Nutzer haben nach wie vor die Möglichkeit einer bundesweiten Personensuche im gesamten Datenbestand von A2LL.