Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 8. Juli 2005

Pressemitteilung 24/2005

Bundesrat billigt Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird Beauftragter für die Informationsfreiheit:
„Bundesbehörden müssen jetzt tätig werden.“

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) gebilligt. Die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren ist damit genommen und der Weg frei für das Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2006.


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar, der nach dem neuen Gesetz die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnehmen wird, erklärt hierzu:

„Die Bundesbehörden, die durch das neue IFG in die Pflicht genommen werden, müssen jetzt tätig werden. Sie müssen ihre internen Abläufe und organisatorischen Strukturen so gestalten, dass sie ab dem Inkrafttreten des Gesetzes den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist Informationen zugänglich machen können. Es darf hier keine Verzögerungen geben. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger über die neuen Möglichkeiten des Informationszugangs aufgeklärt werden. Hier sehe ich auch die einzelnen Bundesbehörden in der Pflicht, z.B. über ihre jeweiligen Websites die Bürgerinnen und Bürger über ihre neuen Rechte zu informieren. Ich bin optimistisch, dass die Behörden die verbesserte Transparenz ihres Handelns als Chance zu einer bürgernäheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung begreifen.“