Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 16. Juni 2005

Pressemitteilung 22/2005

Aufschub der USA zur datenschutzgerechten Einführung biometrischer Pässe nutzen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar begrüßt die Entscheidung der US-Regierung, bei der Einreise in die USA bis zum 26. Oktober 2006 auf biometriegestützte Pässe zu verzichten. Mit der Verschiebung der Verpflichtung um ein weiteres Jahr tragen die USA den erheblichen Problemen bei der Einführung dieser Technik Rechnung.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz erneuert daher seine Forderung an die Bundesregierung, die von der EU-Passverordnung eingeräumte Frist zur Einführung eines solchen Passes bis zum 31. August 2006 zu nutzen, um einen möglichst guten Datenschutz und eine hohe Datensicherheit zu erreichen.
Zudem sollte auf europäischer Ebene nochmals darüber nachgedacht werden, ob tatsächlich der Fingerabdruck als weiteres biometrisches Merkmal aufgenommen werden soll. Das Europäische Parlament hatte sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Die ursprüngliche Forderung der US-Regierung und der Hinweis darauf, ab Herbst 2005 die Staaten von der visafreien Einreise in die USA auszuschließen, die keine Pässe mit biometrischen Merkmalen ausgeben, war ein wesentlicher Grund für die Bundesregierung, einen Pass mit einem Funkchip zum 1. November 2005 einzuführen. Mit der jetzigen Entscheidung der US-Regierung ist dieser wesentliche Grund entfallen.