Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 03. Juni 2005

Pressemitteilung 19/2005

Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet - Bundesbeauftragter für den Datenschutz wird Beauftragter für Informationsfreiheit

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) verabschiedet.
Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akten der Bundesverwaltung einzusehen und bei Bundesbehörden vorliegende Informationen abzufragen. Mit diesem Gesetz wird dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zugleich auch die Aufgabe eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit übertragen. Den Bundesbeauftragten kann jeder anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem neuen Gesetz verletzt sieht.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar:
„Informationsfreiheit und Datenschutz stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind deshalb keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich der neuen Möglichkeiten des Informationszugangs bewusst werden. Ich bin optimistisch, dass die Behörden die verbesserte Transparenz ihres Handelns als Chance zu einer bürgernäheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung begreifen.“

Das Gesetz soll zum 01. Januar 2006 in Kraft treten.