Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 23. Februar 2005

Pressemitteilung 07/2005

EU-Datenschutzbeauftragte rufen zur öffentlichen Diskussion auf: "Datenschutz und RFID-Technologie" sowie "Datenschutz und Geistiges Eigentum"

Die Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten nach Artikel 29 der EU-Datenschutzrichtlinie hat unter Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar auf ihrer Sitzung im Januar 2005 zwei weitreichende Arbeitspapiere zur RFID-Technologie und zum Recht auf geistiges Eigentum verabschiedet.
 
Aufgrund des rasanten technischen Fortschritts bei der Entwicklung von RFID-Chips und einem bevorstehenden großflächigen Einsatz dieser Technik hielt es die Arbeitsgruppe für erforderlich, auf mögliche datenschutzrechtliche Probleme insbesondere für Verbraucher hinzuweisen. Auch beim Einsatz von Techniken zum Schutz geistigen Eigentums besteht Sorge, dass die Rechte der betroffenen Nutzer in der Online-Welt nicht angemessen berücksichtigt werden.
 
Bei den jetzt angenommenen Dokumenten handelt es sich um Konsultationspapiere. Interessierte Personen und Institutionen aus Wirtschaft und Industrie sind zur weiteren Diskussion dieser Themen aufgerufen und werden bis zum 31. März 2005 um ihre Stellungnahmen gebeten.