Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 18. Februar 2005

Pressemitteilung 06/2005

Entschließung des Deutschen Bundestages zum Tätigkeitsbericht 2001 und 2002 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Der Deutsche Bundestag hat gestern mit allen Fraktionen eine Entschließung zum Datenschutz angenommen.
 
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar bedankt sich beim Deutschen Bundestag für die gute Unterstützung seiner Anregungen und Forderungen. Er begrüßt, dass der Bundestag wichtige Themen zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Datenschutzrechts, aber auch zur Überprüfung und Eindämmung von Entwicklungen, die das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger gefährden, aufgegriffen und der Bundesregierung eindeutige Signale gegeben hat. Es geht dabei um die folgenden Themen:

Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts,

  • Verabschiedung eines Datenschutzauditgesetzes,
  • Vorlage eines Gendiagnostikgesetzes,
  • Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes,
  • Entwicklung und Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien,
  • Entbürokratisierung und Bürgernähe durch e-Government-Angebote,
  • Datenschutzgerechte Lösungen für die elektronische Gesundheitskarte,
  • Ablehnung einer Mindestspeicherfrist für Verkehrsdaten bei Telekommunikation und Internet,
  • Telemediengesetz und Sicherheit im Internet,
  • Beschränkung fortschreitender Profilbildungen bei Bürgerinnen und Bürgern,
  • Datenschutz-Standards für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU,
  • Datenschutzgerechte Ausformung des Gesetzes zur Steuerehrlichkeit.

Schaar erwartet, dass die Bundesregierung den Forderungen des Deutschen Bundestages zeitnah und umfassend nachkommt, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.