Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 11. Januar 2005

Pressemitteilung 02/2005

Mehr Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU?

Die immer enger werdende Kooperation der Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten wirft die Frage auf, wie dabei angesichts der sehr unterschiedlichen Rechtssysteme der beteiligten Staaten der Datenschutz gewährleistet werden kann. Mit diesem Thema wird sich am 11. Januar 2005 in Brüssel ein Symposium mit Vertretern der nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden beschäftigen, zu dem die Europäische Kommission eingeladen hat.
 
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar, der an dieser Veranstaltung teilnimmt, erklärt hierzu: "Angesichts der mit großer Energie von den EU-Mitgliedstaaten vorangetriebenen Kooperation von Polizei und Justiz muss es auch zu einer Harmonisierung des Datenschutzes der Europäischen Union auf hohem Niveau kommen. Die Intensivierung des Datenaustausches bis hin zur Vernetzung nationaler Informationsbestände und zentralen Datenbanken mit zum großen Teil sehr sensiblen personenbezogenen Daten ist nur vertretbar, wenn die grundlegenden Datenschutzprinzipien - Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung, Wahrung der Betroffenenrechte, gerichtliche Nachprüfbarkeit und unabhängige Datenschutzkontrolle - durchgängig gewährleistet werden."
 
Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa kann nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nur entstehen, wenn die Bürgerrechte in der gesamten EU effektiv geschützt werden. Je mehr Informationen zwischen den Behörden ausgetauscht werden, desto dringender wird ein gleichwertiger Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten nach dem Vorbild der EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995, die diesen Bereich bislang weitgehend ausklammert. Handlungsbedarf ergibt sich zudem aus dem Entwurf einer Verfassung für Europa und der europäischen Grundrechtecharta, die ein Grundrecht auf Datenschutz enthält.