Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, den 10. Januar 2005

Pressemitteilung 01/2005

Datenschutz in Drittländern: "Alternative Standardvertragsklauseln" genehmigt

Die Europäische Kommission hat "Alternative Standardvertragsklauseln" genehmigt, die künftig bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer als angemessene Schutzgarantien dienen sollen. Damit soll das Verfahren zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU erleichtert werden, ohne dass das Datenschutzniveau herabgesetzt wird. Zuvor hatte die Artikel 29-Gruppe in ihrer Stellungnahme 8/2003 (WP 84) die Vorschläge, die von mehreren Wirtschaftsverbänden unter der Federführung der Internationalen Handelskammer (ICC) vorgelegt worden waren, unter der Voraussetzung befürwortet, dass drei rechtliche Vorbehalte ausgeräumt werden. Die gefundenen Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Kontrollstellen, der Gewährleistung der Auskunfts- bzw. Informationsrechte der Betroffenen und der Haftungsfragen entsprechen im wesentlichen dem von der Artikel 29-Gruppe geforderten Nachbesserungsbedarf.