Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Zweite Denkwerkstatt der BfDI zum Data Act

Datum 06.02.2026

Die BfDI hat sich mit Expertinnen und Experten zum Zusammenspiel DSGVO und Data Act ausgetauscht.

Konferenztisch im Weltsaal
Quelle: BfDI

Die BfDI hat Expertinnen und Experten zu einem offenen Austausch am 5. Februar 2026 zum Zusammenspiel von DSGVO und Data Act eingeladen. Damit erhielten 13 Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden und der Zivilgesellschaft eine Plattform, um gemeinsam fundiert überbestehende Unklarheiten und Herausforderungen bei der Umsetzung des Data Acts im Zusammenhang mit der DSGVO zu sprechen.

Insbesondere diskutierten die Teilnehmenden anhand konkreter Fallkonstellationen, wann ein Personenbezug vorliegt und zu welchem Grad der Hersteller des vom Data Act geregelten IoT-Gerätes datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist. Zudem gab es einen Austausch zur Frage der Rechtsgrundlage bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Es hat sich gezeigt, dass derzeit noch grundlegende Fragen offen sind, deren Beantwortung für eine Rechtsklarheit notwendig sind. Die BfDI wird die Diskussionsergebnisse nutzen, um aufkommende Fragen in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur zu behandeln. Weiterhin wird die BfDI sich in den einschlägigen Gremien dafür einsetzen Unsicherheiten aufzulösen.

Die Bundesregierung hat vorgesehen, dass die BfDI für Datenschutzfragen rund um den Data Act zuständig sein soll; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Aufgrund der positiven Resonanz wird das Format fortgeführt.