Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Wie 6G-Mobilfunk datenschutzfreundlich wird

Datum 18.11.2025

Technology Foresight bei der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Smartphone auf dem Nachrichten ausgetauscht werden
Quelle: ©ant - stock.adobe.com

Die BfDI beschäftigt sich heute bereits mit den datenschutzrechtlichen Herausforderungen von morgen. Ziel ist es, dass Grundrechte auch in Zukunft wirksam geschützt werden können. Dafür ist es wichtig, Technologietrends frühzeitig zu betrachten und ihre Auswirkungen auf die Privatsphäre zu untersuchen. Weil die BfDI dabei einen interdisziplinären Ansatz verfolgt, fand am 11. und 12. November 2025 ein Workshop zum Thema „Technology Foresight“ im Berliner Büro der BfDI statt.

„Technology Foresight“ bei der BfDI ist in fünf iterativen Phasen konzipiert, mit einem Prognosehorizont von fünf Jahren. Die Erkenntnisse werden jährlich aktualisiert. Der Dialog mit Expertinnen und Experten sowie die Betrachtung unterschiedlicher Blickwinkel auf dieselbe Technologie sind ein zentraler Baustein des Konzepts. Etwa 30 Teilnehmende aus den Bereichen Politik/Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft waren Teil des regelmäßigen Austauschformats.

Vorgestellt wurden die Technologie-Trends der ersten Iteration. Welche datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen sich bei der nächsten Generation des Mobilfunks, welche Chancen bietet 6G im Zusammenspiel zwischen Funk-Kommunikation und Funk-Sensorik? Diese Fragen und unterschiedliche methodische Foresight-Ansätze wurden mit den externen Teilnehmenden erörtert – von der Vorausschau-Architektur der Bundesregierung über Künstliche Intelligenz bis hin zu Ansätzen für Regulatory Foresight.

Mit der technologischen Vorausschau soll der Grundstein gelegt werden für die nachhaltige Verfolgung von Technologie-Trends mit potenzieller Datenschutzrelevanz. Das ermöglicht Innovatoren in Unternehmen und Verwaltung, den Ansatz „Data Protection by Design“, der sich aus Artikel 25 DSGVO ergibt, von vornherein mitzudenken.

Neben der technologischen Vorausschau, beschäftigt sich die BfDI auch mit strategischen Vorausschauprozessen.