Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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EDSA zu U.S.-Angemessenheitsbeschluss und Datenschutz bei Strafverfolgungsbehörden

Datum 06.11.2024

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner letzten Sitzung zwei wichtige Dokumente angenommen.

es ist die EU-Flagge vor der Fassade des Berlaymont Gebäudes in Brüssel abgebildet
Quelle: ©Andrey Kuzmin - stock.adobe.com

Das erste Papier beschäftigt sich mit dem Angemessenheitsbeschluss für die USA. Der EDSA sieht an verschiedenen Stellen Bemühungen der U.S.-Behörden, die datenschutzrechtliche Situation zu verbessern. Aus Sicht der europäischen Datenschützer braucht es jedoch in einigen Punkten weitere Klarstellungen.
Außerdem hat der EDSA ein Statement zu den Empfehlungen der sogennanten High-Level-Group on access to data for effective law enforcement beschlossen. Die Gruppe soll Lösungen insbesondere zu den Themen Vorratsdatenspeicherung und Verschlüsselung vorschlagen. Das Statement richtet sich an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, bei allen weiteren Schritten sicherzustellen, dass die Datenschutzgrundrechte gewahrt bleiben und die Rechtsprechung des EuGH beachtet wird.
Beide Papiere wurden unter wesentlicher Beteiligung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erarbeitet.

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