Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Informationen zum Online-Fragebogen des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2022

Datum 18.05.2022

Der BfDI hat in einer ersten Überprüfung festgestellt, dass keine Gefahr für die auf der Zensus-Webseite eingegebenen Daten bestanden hat. Die Prüfung der Seite zensus2022.de ist aber noch nicht abgeschlossen.

aus der Vogelperspektive sind dicht aneinander viele Menschen auf einem Fleck abgebildet
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat am 12. Mai 2022 Kenntnis von der Möglichkeit einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Online-Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 erhalten. Demnach war zunächst zu befürchten, dass durch die Einbindung eines US-amerikanischen IT-Dienstleisters im Zusammenhang mit dem Betrieb der Internetseite zensus2022.de auch der hierüber erreichbare Online-Fragebogen und die darin übermittelten personenbezogenen Daten Unbefugten hätten zur Kenntnis gelangen können.

Die unmittelbar eingeleitete Überprüfung hat jedoch ergeben, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die in dem Fragebogen eingegebenen personenbezogenen Daten bestanden hat. Ob die beim Aufruf der Seite erfolgende Übermittlung von Metadaten (z. B. Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Herkunftsverweise und IP-Adresse) rechtmäßig erfolgte, ist Gegenstand der noch andauernden Prüfung. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Sicherheit der nach einer Anmeldung in dem Online-Fragebogen eingegebenen Daten. Aufgrund der Intervention des BfDI wurde dennoch bereits am Freitag eine Änderung an der Internetseite vorgenommen, so dass beim Aufruf des Online-Fragebogens der IT-Dienstleister nicht mehr zum Einsatz kommt und somit auch eine Übermittlung von Metadaten nicht mehr erfolgt.