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Datenschutzkonferenz zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten

Datum 26.10.2021

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ihren Beschluss zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber veröffentlicht. Für eine grundsätzliche Abfrage des Impfstatus sehen die Datenschutzaufsichtsbehörden keine gesetzliche Grundlage.

eine Spritze liegt auf einem Impfpass
Quelle: VRD - stock.adobe.com

In Einzelfällen ist die Abfrage auf Grundlage gesetzlicher Regelungen jedoch möglich, beispielsweise wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Geldentschädigung (Lohnersatz) während einer Quarantäne geltend machen. Den vollständigen Beschluss finden Sie auf unserer Webseite.