Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

BfDI veröffentlicht Positionspapier zur Zweckbindung bei der Polizei

Bonn, 06. April 2021

Datum 06.04.2021

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ein Positionspapier zum "Grundsatz der Zweckbindung in polizeilichen Informationssystemen" vorgelegt. Der BfDI bezieht Stellung zu Zwecktrennung, Zugriffrechten, Recherchemöglichkeiten und weiteren Aspekten der Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen.

In den letzten Jahren hat die Polizei zur Verarbeitung und Auswertung von Informationen immer mehr Möglichkeiten erhalten. Deshalb dürfen gerade in diesem sensiblen Bereich Daten grundsätzlich nur für solche Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden. Ausnahmen bedürfen einer gesetzlicher Grundlage und sind streng auszulegen. Das Positionspapier ist ein Beitrag zur datenschutzgerechten Weiterentwicklung der Informationssysteme der Polizeien.

Das Gesamtdokument können Sie als PDF-Dokument herunterladen.