Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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BfDI zum Thema "Recht auf Verschlüsselung" im Innenausschuss

Bonn/Berlin, 27. Januar 2020

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, äußert sich heute in der Anhörung des Innenausschusses zum Thema "Recht auf Verschlüsselung - Privatsphäre und Sicherheit in digitalen Räumen stärken"

Gemäß Datenschutz-Grundverordnung sind personenbezogene Daten in einer Weise zu verarbeiten, die eine angemessene Sicherheit dieser Daten gewährleistet. Dabei müssen die eingesetzten Sicherheitsverfahren dem Stand der Technik entsprechen und auch tatsächlich zu einem geeigneten Schutzniveau führen. Um diese Schutzwirkung nicht zu konterkarieren, dürfen keine Hintertüren in die Verschlüsselungssysteme eingebaut werden. Der BfDI fordert deshalb Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in neuen Telekommunikationstechnologien und den Ausbau von Datenschutz als Standortfaktor. Der Staat müsse Vorbild in der digitalen Verwaltung sein. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sei Verschlüsselung ein wesentlicher Erfolgsfaktor.