Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Hochrangige georgische Delegation zu Besuch beim BfDI

Bonn/Berlin, 08.04.2019

Eine hochrangige georgische Delegation hat sich am 08. April 2019 im Berliner Verbindungsbüro mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfDI über die datenschutzrechtlichen Aspekte von verdeckten Überwachungsmaßnahmen ausgetauscht. Die Delegation bestand aus drei Ausschussvorsitzenden des Parlaments, dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtes sowie der georgischen Datenschutzbeauftragten.

Gruppenbild mit georgischer Delegation Gruppenbild mit georgischer Delegation

Im Mittelpunkt des intensiven mehrstündigen Austausches standen vor allem Fragen zur Telekommunikationsüberwachung. Daneben wurden auch allgemeine Fragen zu den Aufgaben und Befugnissen des Bundesbeauftragten sowie zur Aufsichtslandschaft in Deutschland und Georgien beleuchtet.

Herr Kelber begrüßte die Delegation persönlich. „Ich freue mich außerordentlich über das große Interesse der Georgier an unserer Expertise zu diesem datenschutzrechtlich wichtigen Thema“, so Herr Kelber. „Verdeckte Überwachungsmaßnahmen wie etwa die Telekommunikationsüberwachung oder die Onlinedurchsuchung werden aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung unseres Alltags immer weiter an Bedeutung gewinnen. Da sie regelmäßig einen gravierenden Grundrechtseingriff bedeuten, bedürfen sie einer besonderen datenschutzrechtlichen Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass unser Gespräch einen Beitrag dazu leisten kann, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch in anderen Staaten effektiver zu schützen.“

Auch die Gäste zogen ein positives Fazit. Es wurde vereinbart, den Austausch bei Gelegenheit fortzuführen.