Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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BfDI genehmigt multilaterale Verwaltungsvereinbarung zum Datentransfer zwischen Finanzaufsichtsbehörden

Am 24. April 2019 genehmigte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals eine multilaterale Verwaltungsvereinbarung entsprechend der Regelung des Artikels 46 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Musterverwaltungsvereinbarung zwischen den EU Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörden, vertreten durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und ihren internationalen Partnerbehörden, vertreten durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Zuvor hatte bereits der Europäische Datenschutzausschuss eine positive Stellungnahme zur Verwaltungsvereinbarung abgegeben.

Die Vereinbarung ist Voraussetzung für den rechtmäßigen Datenaustausch mit Finanzaufsichtsbehörden in Drittstaaten. Sie sieht geeignete Datenschutzgarantien vor und enthält durchsetzbare und wirksame Rechte der betroffenen Personen. Die datenschutzkonforme Umsetzung der Vereinbarung unterliegt der fortlaufenden Kontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.