Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Übergabe des Tätigkeitsberichts an den Bundesrat

Bonn/Berlin 17. Mai 2019

Nach der Übergabe an den Deutschen Bundestag in der vergangenen Woche übergab der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, am 17. Mai 2019 seinen 27. Tätigkeitsbericht auch dem Präsidenten des Bundesrats.

Hierbei handelte es sich um eine Premiere. Während in der Vergangenheit lediglich der Bericht an das Parlament vorgesehen war, wurden durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetz die formellen Berichtspflichten auf den Bundesrat und die Bundesregierung erweitert.

Hierzu erklärte Ulrich Kelber: Es freut mich, dass ich über den Bundesrat nun erstmals den Vertretern der Länder direkt von meiner Arbeit berichten kann. Der Bundesrat wirkt maßgeblich an der Bundesgesetzgebung in allen Bereichen mit, bei denen Datenschutz eine Rolle spielt. Die DSGVO als neues Datenschutzrecht macht eine engere Zusammenarbeit nicht nur auf europäischer, sondern auch auf föderaler Ebene erforderlich. In diesem Zusammenhang würde es mich auch freuen, wenn der Bundesrat in naher Zukunft einen der Landesbeauftragten für Datenschutz als meinen Stellvertreter im Europäischen Datenschutzausschuss in Brüssel bestimmt.

Auch der aktuelle Bundesratspräsident, Daniel Günther, betonte die Bedeutung dieser Zusammenarbeit: Der Datenschutz betrifft alle Bereiche des Bundesrates und wird nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung, die immer mehr in alle unsere Lebensbereiche vordringt, immer wichtiger. Daher freue ich mich, dass wir durch die Berichterstattung des BfDI wichtige Informationen und Anregungen erhalten.

Spätestens im nächsten Jahr wird der BfDI dem Bundesrat erneut einen Besuch abstatten. Aufgrund der neuen Vorgaben in der DSGVO wird der Tätigkeitsbericht ab sofort nicht mehr alle zwei, sondern jedes Jahr vorgelegt werden.