Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Dieser Flyer gibt Ihnen hierzu einführende Informationen.
Stand: November 2020
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