Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Datenschutz ist ...

Datum 05.11.2020

Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Dieser Flyer gibt Ihnen hierzu einführende Informationen.

Der Flyer befindet sich derzeit in Überarbeitung. Es liegen keine gedruckten Exemplare mehr vor. Bitte nutzen Sie das inhaltsgleiche PDF.

Stand: November 2020
Das pdf-Dokument ist barrierefrei.