Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Rundschreiben zu Informationen zur Meldepflicht gem. Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung nach Wegfall des § 83a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

Datum 03.02.2026

Rundschreiben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 03. Februar 2026 an die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit