Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Warnung zum defizitären Berechtigungsmanagement bei der elektronischen Patientenakte

Datum 16.11.2020

Das Dokument enthält eine Warnung nach Artikel 58 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Hintergrund ist das defizitäre Berechtigungsmanagement bei der elektronischen Patientenakte in Bezug auf das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) vom 14. Oktober 2020 - BGBl. I S. 2115.