Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Informationsschreiben zur Auswirkung der Rechtsprechung des EuGH auf den internationalen Datentransfer

Datum 08.10.2020

Mit seinem Informationsschreiben vom 8. Oktober 2020 informiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die seiner Aufsicht unterliegenden Stellen. Die Stellen werden darin über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-311/18 "Schrems II" informiert. Neben allegmeinen Aspekten zum Datentransfer in Drittländer, insbesondere die USA, setzt der BfDI über sein geplantes weitere Vorgehen in Kenntnis.